- Abschluss, Änderung, Übergang und Beendigung des Arbeitsvertrages im Vergleich zum deutschen Recht
Zeitschrift für Rechtsvergleichung – Oktober 2000 - Absicherung des Darlehens
polen-rundschau – September 2004 - Alkohol am Steuer
polen-rundschau – Juni 2004 - Anbahnung des Arbeitsverhältnisses in Polen
polen-rundschau – Mai 2006 - Arbeitserlaubnis in Polen
polen-rundschau – März 2005 - Arbeitsplatzwechsel innerhalb Polens
polen-rundschau – April 2004 - Arztfehler in Polen
polen-rundschau – August 2004 - Aufenthaltsgenehmigung in Polen
polen-rundschau – April 2005 - Autokauf in Polen
polen-rundschau – Dezember 2006 - Autounfall in Polen
polen-rundschau – Juli 2006 - Baurecht Änderungen 2003
Wirtschaftsinformationen Polen – Juli 2003 - Beschäftigung von Ausländern in Polen
Wirtschaft und Recht in Osteuropa – März 1999 - Betrugshandlungen eines polnischen Geschäftsführers
polen-rundschau – Juni 2005 - Das Arbeitsrecht in Polen
Internationale Wirtschafts-Briefe – März 2000 - Der Zugang des Bürgers zum Recht
Polens Rechtsstaat am Vorabend des EU-Beitrits, Verlag Mohr Siebeck – Januar 2004 - Deutsch-polnische Eheschließung
polen-rundschau – März 2004 - Ebay Kauf
polen-rundschau – September 2005 - Einarbeitung polnischer Arbeitskräfte in Deutschland
polen-rundschau – Februar 2005 - Einsatz polnischer Arbeitskräfte in Deutschland
polen-rundschau – November 2004 - Entschädigungsklagen
polen_rundschau – Juli 2004 - Erbschaft in Polen
polen-rundschau – März 2006 - Forderungsdurchsetzung in Polen
polen-rundschau – November 2006 - Forderungsdurchsetzung in Polen
polen-rundschau – Oktober 2004 - Formerfordernisse nach polnischem Zivilrecht
Wirtschaft und Recht in Osteuropa – Juli 1999 - Geschäftsführerhaftung in Polen
polen-rundschau – Dezember 2005 - Gesellschafterbetrug
polen-rundschau – Juli 2005 - Immobilen - Masuren
polen-rundschau – Januar 2005 - Immobilienarten
polen-rundschau – Januar 2004 - Immobilienerwerb durch Ausländer in Polen
Wirtschaft und Recht in Osteuropa – September 1998 - Immobilienerwerb in Polen
Recht der Internationalen Wirtschaft – Februar 2004 - Immobilienerwerb in Polen
polen-rundschau – Mai 2004 - Immobilienerwerb in Polen - Ein Update
Recht der Internationalen Wirtschaft – November 2001 - Immobilienerwerb in Polen Teil I
Recht der Internationalen Wirtschaft – Februar 2000 - Immobilienerwerb in Polen Teil II
Recht der Internationalen Wirtschaft – März 2000 - Konzessionen und Genehmigungen für Wirtschaftstätigen in Polen
Wirtschaft und Recht in Osteuropa – November 1998 - Kredite und Kreditsicherheiten in Polen
Wirtschaft und Recht in Osteuropa – Januar 1999 - Kreditsicherheiten in Polen
polen-rundschau – Oktober 2006 - Kündigung eines Arbeitsnehmers in Polen
polen-rundschau – September 2006 - Langfristige Pacht-und Mietverträge
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polen-rundschau – Januar 2006 - Polnische Handwerker in Deutschland
polen-rundschau – August 2006 - Polnisches Handelsvertreterrecht
Recht der Internationalen Wirtschaft – Mai 2002 - Polnisches Handelsvertreterrecht und Vertragsgestaltung aus Sicht deutscher Hersteller
Internationale Wirtschafts-Briefe – Mai 1999 - Restructuring a Business in Europe 2003 _Chapter 10
– Januar 2003 - Saftlieferant
polen-rundschau – Februar 2006 - Stammkapitaleinzahlung
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polen-rundschau – Juni 2006 - Warenvertrieb in Polen
polen-rundschau – Mai 2005
Immobilen - Masuren: Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jacek Franek - Rechtsanwalt Polen - Anwalt Polen
Immobilen - Masuren
polen-rundschau Januar 2005 Druckversion/PDFIch war vor kurzem mit meiner Familie an der Masurischen Seenplatte in Polen segeln. Wir fanden die Gegend extrem schön und würden dort ganz gern ein Grundstück kaufen, zumal die Preise dort im Vergleich zu denen in Deutschland noch recht moderat waren. Ich habe geglaubt, dass es innerhalb der EU keine Einschränkungen im Hinblick auf Immobilenerwerb gibt und wir daher ein Grundstück in Polen völlig problemlos kaufen können. Der Immobilienmakler, den wir dort konsultiert haben, sagte uns aber, dass wir als Ausländer keine Grundstücke ohne eine extra Genehmigung des Ministers erwerben dürfen. Stimmt das?
Die Antwort auf diese Frage ist eine typisch juristische: Das hängt davon ab. Ich darf die Lage ganz kurz schildern:
Wenn Sie in Polen Ihren Erstwohnsitz errichten wollen, ist der Grundstückserwerb vom Zeitpunkt des EU-Beitrittes an völlig genehmigungsfrei. Ich vermute allerdings, dass Sie in Polen keinen Erstwohnsitz errichten wollen, so dass diese Regelung für Sie nicht zutrifft.
Wenn Sie in Polen keinen Erstwohnsitz nehmen, sondern nur ein Zweithaus erwerben wollen, benötigen Sie – innerhalb der noch vier Jahre geltenden Übergangfrist – eine Genehmigung des polnischen Innenministers. Diese Regelung gilt in Polen trotz der allgemeinen EU-Freiheiten, weil die polnische Regierung eben wegen der noch sehr moderaten Grundstückspreise in Polen, den Ausverkauf des Bodens an Ausländer, vornehmlich Deutsche, befürchtet und deshalb bei den Beitrittsverhandlungen einige Übergangsfristen ausgehandelt hat.
Falls Sie in Polen Mitarbeiter der Tochtergesellschaft einer deutschen Firma wären, am besten noch in einer Führungsposition, würde Ihnen die Genehmigung in der Regel vom Innenminister problemlos erteilt werden. Vermutlich trifft das aber in Ihrem Falle nicht zu, so dass diese Regelung für Sie nichts hergibt.
Dagegen ist der Immobilienerwerb für Investitionszwecke vom Zeitpunkt des EU-Beitrittes an grundsätzlich genehmigungsfrei. Von diesem Zeitpunkt an können sämtliche EU-Firmen – sei es über polnische Tochtergesellschaften, sei es unmittelbar – Immobilien in Polen für Investitionszwecke ohne jegliche Genehmigung erwerben (Ausnahmen für zwei Branchen siehe gleich unten). Beachten Sie dabei, dass als Firmen nicht nur Handelsgesellschaften gelten. Eine Verpachtungsfirma könnte ebenfalls in den Genuss dieser Regelung kommen. Sie könnten sich daher überlegen, eine Verpachtungsfirma zu gründen und durch diese das Sie interessierte Grundstück erwerben.
Gewisse Einschränkungen gibt es allerdings beim Erwerb von land- und fortwirtschaftlichen Nutzflächen. Für diese soll die Genehmigungspflicht nämlich noch zwölf Jahre nach dem EU-Beitritt beibehalten werden. Falls daher das von Ihnen anvisierte Grundstück als Ackerland gilt, können sie dieses selbst durch die eigens hierfür gegründete Verpachtungsfirma nicht erwerben.
Trotz all der Einschränkungen gibt es aber dennoch Wege, jedes Grundstück legal zu sichern und an Sie zu übertragen. Beachten Sie bitte allerdings, dass Sie als Ausländer im Bereich des Grundstückserwerbs nie etwas ohne anwaltliche Betreuung unternehmen sollten. Denn Unerfahrenheit und Fehler in diesem Bereich können in einem Strafprozess münden. Die polnische Regierung geht hier nämlich recht streng vor – aus Gründen der sogenannten Generalprävention, d.h. zu Abschreckungszwecken. Das haben schon einige unredliche Immobilienmakler und ihre ausländischen Kunden zu spüren bekommen.
Abschließend ist anzumerken, dass die gesamte Immobilienbranche in Polen noch weitgehend unerschlossen geblieben ist. Die Entwicklungsmöglichkeiten in diesem Bereich sind daher vielversprechend. Allerdings ist auch hier das alte Sprichwort zu berücksichtigen: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

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