- Abschluss, Änderung, Übergang und Beendigung des Arbeitsvertrages im Vergleich zum deutschen Recht
Zeitschrift für Rechtsvergleichung – Oktober 2000 - Absicherung des Darlehens
polen-rundschau – September 2004 - Alkohol am Steuer
polen-rundschau – Juni 2004 - Anbahnung des Arbeitsverhältnisses in Polen
polen-rundschau – Mai 2006 - Arbeitserlaubnis in Polen
polen-rundschau – März 2005 - Arbeitsplatzwechsel innerhalb Polens
polen-rundschau – April 2004 - Arztfehler in Polen
polen-rundschau – August 2004 - Aufenthaltsgenehmigung in Polen
polen-rundschau – April 2005 - Autokauf in Polen
polen-rundschau – Dezember 2006 - Autounfall in Polen
polen-rundschau – Juli 2006 - Baurecht Änderungen 2003
Wirtschaftsinformationen Polen – Juli 2003 - Beschäftigung von Ausländern in Polen
Wirtschaft und Recht in Osteuropa – März 1999 - Betrugshandlungen eines polnischen Geschäftsführers
polen-rundschau – Juni 2005 - Das Arbeitsrecht in Polen
Internationale Wirtschafts-Briefe – März 2000 - Der Zugang des Bürgers zum Recht
Polens Rechtsstaat am Vorabend des EU-Beitrits, Verlag Mohr Siebeck – Januar 2004 - Deutsch-polnische Eheschließung
polen-rundschau – März 2004 - Ebay Kauf
polen-rundschau – September 2005 - Einarbeitung polnischer Arbeitskräfte in Deutschland
polen-rundschau – Februar 2005 - Einsatz polnischer Arbeitskräfte in Deutschland
polen-rundschau – November 2004 - Entschädigungsklagen
polen_rundschau – Juli 2004 - Erbschaft in Polen
polen-rundschau – März 2006 - Forderungsdurchsetzung in Polen
polen-rundschau – Oktober 2004 - Forderungsdurchsetzung in Polen
polen-rundschau – November 2006 - Formerfordernisse nach polnischem Zivilrecht
Wirtschaft und Recht in Osteuropa – Juli 1999 - Geschäftsführerhaftung in Polen
polen-rundschau – Dezember 2005 - Gesellschafterbetrug
polen-rundschau – Juli 2005 - Immobilen - Masuren
polen-rundschau – Januar 2005 - Immobilienarten
polen-rundschau – Januar 2004 - Immobilienerwerb durch Ausländer in Polen
Wirtschaft und Recht in Osteuropa – September 1998 - Immobilienerwerb in Polen
polen-rundschau – Mai 2004 - Immobilienerwerb in Polen
Recht der Internationalen Wirtschaft – Februar 2004 - Immobilienerwerb in Polen - Ein Update
Recht der Internationalen Wirtschaft – November 2001 - Immobilienerwerb in Polen Teil I
Recht der Internationalen Wirtschaft – Februar 2000 - Immobilienerwerb in Polen Teil II
Recht der Internationalen Wirtschaft – März 2000 - Konzessionen und Genehmigungen für Wirtschaftstätigen in Polen
Wirtschaft und Recht in Osteuropa – November 1998 - Kredite und Kreditsicherheiten in Polen
Wirtschaft und Recht in Osteuropa – Januar 1999 - Kreditsicherheiten in Polen
polen-rundschau – Oktober 2006 - Kündigung eines Arbeitsnehmers in Polen
polen-rundschau – September 2006 - Langfristige Pacht-und Mietverträge
polen-rundschau – Dezember 2004 - Polizeiübertretung in Polen
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Recht der Internationalen Wirtschaft – Mai 2002 - Polnisches Handelsvertreterrecht und Vertragsgestaltung aus Sicht deutscher Hersteller
Internationale Wirtschafts-Briefe – Mai 1999 - Restructuring a Business in Europe 2003 _Chapter 10
– Januar 2003 - Saftlieferant
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polen-rundschau – November 2005 - Ungewollte Schwangerschaft
polen-rundschau – Juni 2006 - Warenvertrieb in Polen
polen-rundschau – Mai 2005
Entschädigungsklagen: Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jacek Franek - Rechtsanwalt Polen - Anwalt Polen
Entschädigungsklagen
polen_rundschau Nr 3 – Juli 2004, Seite 11 Druckversion/PDFDie Familie meines Vaters besaß in Ostpreußen ein Haus und ein dazugehöriges großes Grundstück. Bestehen nach dem EU-Beitritt Polens Chancen, dieses Eigentum wiederzubekommen? Haben Entschädigungsklagen möglicherweise Erfolgsaussichten?
Leider bestehen meines Erachtens kaum Chancen, den damals enteigneten Grundbesitz wiederzuerlangen. Denn die Enteignungen, die der polnische Staat vor ca. 50 Jahren vornahm, lassen sich nicht mehr rückgängig machen. Die Rückübertragung des deutschen Grundvermögens, darunter des Grundvermögens Ihres Vaters, ist damit wohl nicht mehr möglich.
Anders liegen allerdings nach meiner Einschätzung die Erfolgsaussichten für Entschädigungsklagen. Denn Enteignungen dürfen nach international geltenden rechtlichen Standards nur gegen Entschädigungen erfolgen. Hinzu kommt, dass auch das damalige polnische Recht Enteignungen nur gegen Entschädigungszahlungen zuließ. Der polnische Staat enteignete aber die deutschen Vertriebenen ohne jegliche Entschädigungen. Das war rechtswidrig.
Problematisch bei den Entschädigungsklagen wird sein, dass die Ansprüche deutscher Vertriebener möglicherweise verjährt sind. Fraglich ist allerdings, inwieweit sich der Staat auf die Verjährung berufen darf. Ein wenig fraglich ist auch, wann die Verjährungsfristen zu laufen begannen.
Der Weg für die Entschädigungsklagen beginnt und endet jedenfalls in Polen. Denn Erfolg versprechend kann der Staat – zuletzt im Hinblick auf die Zwangsvollstreckung – nur hier verklagt werden. Bei Bedarf wären natürlich – als Ergänzung des Verfahrens vor einem polnischen Gericht – auch die Gerichte in Straßburg und Brüssel einzuschalten. Zwar wird die Möglichkeit, diese Gerichte anzurufen, von vielen verneint, meines Erachtens erlaubt jedoch die Rechtsprechung dieser Gerichte die Feststellung, dass sie sich für zuständig erklären sollten.
Zuversichtlich macht in diesem Zusammenhang, dass vor kurzem die Entschädigungsklage eines polnischen Vertriebenen (dessen Eigentum Russland zufiel) gegen den polnischen Staat vor dem Gericht in Straßburg Erfolg hatte. Zwar hat das Urteil wohl keine direkte präjudizierende Wirkung für die Klagen der deutschen Vertriebenen, es ist allerdings ein deutliches Signal dafür, dass die Klagen deutscher Vertriebenen gewisse Erfolgsaussichten haben.
Dass der Weg zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche schwierig wird, bedarf keiner zusätzlichen Erläuterung. Möglicherweise endet er mit einem Vergleich, der die Ansprüche nur teilweise befriedigt. Der Schauplatz für die Entschädigungsklagen wird jedenfalls Warschau sein. Denn hier hat der polnische Fiskus seinen Sitz. Die Entschädigungsklagen sind also vor den Warschauer Gerichten anhängig zu machen.

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