- Abschluss, Änderung, Übergang und Beendigung des Arbeitsvertrages im Vergleich zum deutschen Recht
Zeitschrift für Rechtsvergleichung – Oktober 2000 - Absicherung des Darlehens
polen-rundschau – September 2004 - Alkohol am Steuer
polen-rundschau – Juni 2004 - Anbahnung des Arbeitsverhältnisses in Polen
polen-rundschau – Mai 2006 - Arbeitserlaubnis in Polen
polen-rundschau – März 2005 - Arbeitsplatzwechsel innerhalb Polens
polen-rundschau – April 2004 - Arztfehler in Polen
polen-rundschau – August 2004 - Aufenthaltsgenehmigung in Polen
polen-rundschau – April 2005 - Autokauf in Polen
polen-rundschau – Dezember 2006 - Autounfall in Polen
polen-rundschau – Juli 2006 - Baurecht Änderungen 2003
Wirtschaftsinformationen Polen – Juli 2003 - Beschäftigung von Ausländern in Polen
Wirtschaft und Recht in Osteuropa – März 1999 - Betrugshandlungen eines polnischen Geschäftsführers
polen-rundschau – Juni 2005 - Das Arbeitsrecht in Polen
Internationale Wirtschafts-Briefe – März 2000 - Der Zugang des Bürgers zum Recht
Polens Rechtsstaat am Vorabend des EU-Beitrits, Verlag Mohr Siebeck – Januar 2004 - Deutsch-polnische Eheschließung
polen-rundschau – März 2004 - Ebay Kauf
polen-rundschau – September 2005 - Einarbeitung polnischer Arbeitskräfte in Deutschland
polen-rundschau – Februar 2005 - Einsatz polnischer Arbeitskräfte in Deutschland
polen-rundschau – November 2004 - Entschädigungsklagen
polen_rundschau – Juli 2004 - Erbschaft in Polen
polen-rundschau – März 2006 - Forderungsdurchsetzung in Polen
polen-rundschau – Oktober 2004 - Forderungsdurchsetzung in Polen
polen-rundschau – November 2006 - Formerfordernisse nach polnischem Zivilrecht
Wirtschaft und Recht in Osteuropa – Juli 1999 - Geschäftsführerhaftung in Polen
polen-rundschau – Dezember 2005 - Gesellschafterbetrug
polen-rundschau – Juli 2005 - Immobilen - Masuren
polen-rundschau – Januar 2005 - Immobilienarten
polen-rundschau – Januar 2004 - Immobilienerwerb durch Ausländer in Polen
Wirtschaft und Recht in Osteuropa – September 1998 - Immobilienerwerb in Polen
polen-rundschau – Mai 2004 - Immobilienerwerb in Polen
Recht der Internationalen Wirtschaft – Februar 2004 - Immobilienerwerb in Polen - Ein Update
Recht der Internationalen Wirtschaft – November 2001 - Immobilienerwerb in Polen Teil I
Recht der Internationalen Wirtschaft – Februar 2000 - Immobilienerwerb in Polen Teil II
Recht der Internationalen Wirtschaft – März 2000 - Konzessionen und Genehmigungen für Wirtschaftstätigen in Polen
Wirtschaft und Recht in Osteuropa – November 1998 - Kredite und Kreditsicherheiten in Polen
Wirtschaft und Recht in Osteuropa – Januar 1999 - Kreditsicherheiten in Polen
polen-rundschau – Oktober 2006 - Kündigung eines Arbeitsnehmers in Polen
polen-rundschau – September 2006 - Langfristige Pacht-und Mietverträge
polen-rundschau – Dezember 2004 - Polizeiübertretung in Polen
polen-rundschau – Januar 2006 - Polnische Handwerker in Deutschland
polen-rundschau – August 2006 - Polnisches Handelsvertreterrecht
Recht der Internationalen Wirtschaft – Mai 2002 - Polnisches Handelsvertreterrecht und Vertragsgestaltung aus Sicht deutscher Hersteller
Internationale Wirtschafts-Briefe – Mai 1999 - Restructuring a Business in Europe 2003 _Chapter 10
– Januar 2003 - Saftlieferant
polen-rundschau – Februar 2006 - Stammkapitaleinzahlung
polen-rundschau – Januar 2007 - Steuern in Polen
polen-rundschau – November 2005 - Ungewollte Schwangerschaft
polen-rundschau – Juni 2006 - Warenvertrieb in Polen
polen-rundschau – Mai 2005
Alkohol am Steuer: Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jacek Franek - Rechtsanwalt Polen - Anwalt Polen
Alkohol am Steuer
polen-rundschau Nr 2 – Juni 2004, Seite 11 Druckversion/PDFOft werde ich, wenn ich in Polen mit meinem Auto unterwegs bin, von der Polizei angehalten, die mich nach der Dokumentenkontrolle jedes Mal "blasen" lässt. Dabei habe ich das Gefühl, den Alkoholtest macht die Polizei nur, weil ich ein Ausländer bin. Darf die Polizei das überhaupt und wie verhält es sich im allgemeinen in Polen in punkto Alkohol und Auto fahren?
Die Polizei darf Sie jederzeit anhalten und auch jederzeit anweisen, den Atemalkoholtest zu machen. Dabei ist es nicht so, dass die Polizei nur Ausländer "blasen" lässt. Sie lässt das fast jeden Angehaltenen machen, bloß die Polen wissen damit – falls sie tatsächlich mal die zulässige Promillegrenze überschritten haben – besser umzugehen (dazu gleich unten).
Die Promillegrenze ist in Polen viel strenger als in Deutschland. Wer nämlich in Polen mit 0,2 %o Auto fährt, verhält sich bereits ordnungswidrig. Die Folgen sind: Geldbuße (bis 5.000 PLN) und Fahrverbot (sechs Monate bis drei Jahre). Wer dagegen die Grenze von 0,5 %o überschritten hat, begeht eine Straftat. Deren Folgen sind: obligatorische Geldleistung an eine gemeinnützige Institution (bis ca. 8.000 PLN ), Geldbuße (ca. 1.000 bis 10.000 PLN), Fahrverbot (ein bis zehn Jahre) und in der Regel eine Freiheitsstrafe auf Bewährung!
In Deutschland sind die diesbezüglichen Gesetze und die Promillegrenzen liberaler. Leider gilt für alle in Polen, auch für diejenigen, die nicht polnische Staatsangehörige sind, polnisches Recht. Nach diesem kann die Polizei folgende Maßnahmen ergreifen: Zunächst wird von der Polizei ein Atemalkoholtest durchgeführt. Wenn der Fahrer dessen Ergebnisse in Frage stellt, kann er sich noch einer Blutuntersuchung unterziehen lassen. Zu diesem Zwecke wird er von der Polizei zum Amtsarzt gefahren.
Der Führerschein wird dabei von der Polizei sichergestellt. Man erhält ihn nur dann zurück, wenn der Bluttest gezeigt hat, dass die Promillegrenze nicht überschritten wurde. Ansonsten bleibt er zur Verfügung des Gerichts. Auch das Auto wird sichergestellt – indem es zum Polizeiparkplatz gebracht wird. Wenn das ein Firmenwagen ist, kann er nur von einem Bevollmächtigten der Firma (schriftliche Vollmacht erforderlich) wieder abgeholt werden. Zu beachten ist dabei, dass die Gebühren für Polizeiparkplätze üblicherweise das zigfache der normalen Parkplatzgebühren ausmachen. 50 € pro Nacht sind keine Seltenheit – in jeder Stadt sind aber die Preise unterschiedlich.
Sollte der Fahrer die Promillegrenze tatsächlich überschritten haben, wird vom Gericht ein Fahrverbot verhängt. Der Führerschein wird anschließend zur deutschen Führerscheinstelle des Heimatortes des Fahrers gesandt. Wenn hierbei dem Führerschein das polnische Urteil nicht beiliegt, wird die deutsche Führerscheinstelle dem Fahrer den Führerschein wieder aushändigen. Im Bundesgebiet und in anderen Ländern außerhalb Polens kann der Fahrer dann wieder völlig legal Auto fahren. Wenn dagegen das polnische Urteil beiliegt – was manchmal passiert – und der Promillewert sehr hoch ist, ordnet die deutsche Führerscheinstelle in der Regel den sog. "Idiotentest" an. Wer ihn nicht besteht, der kann auch in Deutschland nicht mehr Auto fahren.
In Polen wird das Fahrverbot in ein EDV-Register eingetragen, das jeder Polizeistreife zugänglich ist. In Polen kann daher, auch wenn der Fahrer seinen Führerschein von der deutschen Führerscheinstelle wieder bekommen hat, während des Fahrverbots nicht mehr gefahren werden. Was das Polizeiregister anbelangt, werden dort auch sämtliche Namen derer eingetragen, die nach Alkoholgenuss Auto gefahren sind. Die Eintragung nimmt der Polizist unmittelbar nach dem Feststellen der Promillehöhe im Atemalkoholtest vor – ohne das eventuelle Urteil abzuwarten. Wer also einmal aufgefallen ist, der bleibt im Computer für lange Zeit als Alkoholsünder registriert.
Wichtig ist, alles Mögliche zu tun, damit der Polizist keine Eintragung vornimmt. Denn anderenfalls sind die Messen geläutet und das Verfahren muss seinen Lauf nehmen. Diese Dinge können die Polen viel besser als ein Ausländer mit den Polizisten besprechen. Überlassen Sie daher die Gespräche immer Ihrem polnischen Mitfahrer. Wenn Sie gerade keinen im Auto haben, rufen Sie sofort – und zwar noch bevor Sie ins Röhrchen blasen, also während der Dokumentenkontrolle – Ihren Anwalt an und lachen die Polizisten immer schön freundlich an. Am besten aber meiden Sie Alkohol, bevor Sie ins Auto steigen. Und vergessen Sie dabei nicht: 0,2%o können Sie bereits nach einem Bier erreichen!

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