- Abschluss, Änderung, Übergang und Beendigung des Arbeitsvertrages im Vergleich zum deutschen Recht
Zeitschrift für Rechtsvergleichung – Oktober 2000 - Absicherung des Darlehens
polen-rundschau – September 2004 - Alkohol am Steuer
polen-rundschau – Juni 2004 - Anbahnung des Arbeitsverhältnisses in Polen
polen-rundschau – Mai 2006 - Arbeitserlaubnis in Polen
polen-rundschau – März 2005 - Arbeitsplatzwechsel innerhalb Polens
polen-rundschau – April 2004 - Arztfehler in Polen
polen-rundschau – August 2004 - Aufenthaltsgenehmigung in Polen
polen-rundschau – April 2005 - Autokauf in Polen
polen-rundschau – Dezember 2006 - Autounfall in Polen
polen-rundschau – Juli 2006 - Baurecht Änderungen 2003
Wirtschaftsinformationen Polen – Juli 2003 - Beschäftigung von Ausländern in Polen
Wirtschaft und Recht in Osteuropa – März 1999 - Betrugshandlungen eines polnischen Geschäftsführers
polen-rundschau – Juni 2005 - Das Arbeitsrecht in Polen
Internationale Wirtschafts-Briefe – März 2000 - Der Zugang des Bürgers zum Recht
Polens Rechtsstaat am Vorabend des EU-Beitrits, Verlag Mohr Siebeck – Januar 2004 - Deutsch-polnische Eheschließung
polen-rundschau – März 2004 - Ebay Kauf
polen-rundschau – September 2005 - Einarbeitung polnischer Arbeitskräfte in Deutschland
polen-rundschau – Februar 2005 - Einsatz polnischer Arbeitskräfte in Deutschland
polen-rundschau – November 2004 - Entschädigungsklagen
polen_rundschau – Juli 2004 - Erbschaft in Polen
polen-rundschau – März 2006 - Forderungsdurchsetzung in Polen
polen-rundschau – Oktober 2004 - Forderungsdurchsetzung in Polen
polen-rundschau – November 2006 - Formerfordernisse nach polnischem Zivilrecht
Wirtschaft und Recht in Osteuropa – Juli 1999 - Geschäftsführerhaftung in Polen
polen-rundschau – Dezember 2005 - Gesellschafterbetrug
polen-rundschau – Juli 2005 - Immobilen - Masuren
polen-rundschau – Januar 2005 - Immobilienarten
polen-rundschau – Januar 2004 - Immobilienerwerb durch Ausländer in Polen
Wirtschaft und Recht in Osteuropa – September 1998 - Immobilienerwerb in Polen
polen-rundschau – Mai 2004 - Immobilienerwerb in Polen
Recht der Internationalen Wirtschaft – Februar 2004 - Immobilienerwerb in Polen - Ein Update
Recht der Internationalen Wirtschaft – November 2001 - Immobilienerwerb in Polen Teil I
Recht der Internationalen Wirtschaft – Februar 2000 - Immobilienerwerb in Polen Teil II
Recht der Internationalen Wirtschaft – März 2000 - Konzessionen und Genehmigungen für Wirtschaftstätigen in Polen
Wirtschaft und Recht in Osteuropa – November 1998 - Kredite und Kreditsicherheiten in Polen
Wirtschaft und Recht in Osteuropa – Januar 1999 - Kreditsicherheiten in Polen
polen-rundschau – Oktober 2006 - Kündigung eines Arbeitsnehmers in Polen
polen-rundschau – September 2006 - Langfristige Pacht-und Mietverträge
polen-rundschau – Dezember 2004 - Polizeiübertretung in Polen
polen-rundschau – Januar 2006 - Polnische Handwerker in Deutschland
polen-rundschau – August 2006 - Polnisches Handelsvertreterrecht
Recht der Internationalen Wirtschaft – Mai 2002 - Polnisches Handelsvertreterrecht und Vertragsgestaltung aus Sicht deutscher Hersteller
Internationale Wirtschafts-Briefe – Mai 1999 - Restructuring a Business in Europe 2003 _Chapter 10
– Januar 2003 - Saftlieferant
polen-rundschau – Februar 2006 - Stammkapitaleinzahlung
polen-rundschau – Januar 2007 - Steuern in Polen
polen-rundschau – November 2005 - Ungewollte Schwangerschaft
polen-rundschau – Juni 2006 - Warenvertrieb in Polen
polen-rundschau – Mai 2005
Einsatz polnischer Arbeitskräfte in Deutschland: Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jacek Franek - Rechtsanwalt Polen - Anwalt Polen
Einsatz polnischer Arbeitskräfte in Deutschland
polen-rundschau Nr 7 – November 2004, Seite 13 Druckversion/PDFIch habe gehört, dass trotz der Übergangsregelungen im Hinblick auf die Beschäftigung polnischer Arbeitskräfte in Deutschland es doch Wege gibt, diese in Deutschland einzusetzen. Stimmt das?
Das stimmt. Trotz der bestehenden EU-Übergangsregelungen lässt sich für fast jede Branche ein Weg finden, polnische Arbeitskräfte in Deutschland legal einzusetzen. Der Bedarf nach ihnen ist in Deutschland auch sehr groß, weil sie kostengünstig arbeiten. Die Branchen sind dabei sehr verschieden: von der Putzfrau über Parkettleger, Bodenleger, Hausausbauer oder -renovierer bis zu maschinellen Industriesortierern, Fleischern oder Telefonisten. Unterschiedlich sind auch die Interessenten in Deutschland: Bedarf an polnischen Arbeitskräften haben sowohl Privatpersonen, die einen guten und kostengünstigen Handwerker brauchen, als auch Firmen, die ganze Kolonnen von polnischen Arbeitskräften einsetzen wollen.
Was man vor allem wissen muss, wenn man einen polnischen Handwerker in Deutschland einsetzen will, ist, dass die Zeiten der Schwarzarbeit vorbei sind. Der deutsche Zoll kontrolliert zurzeit praktisch überall, wo es nur geht. Es ist daher jedem dringend abzuraten, Leute illegal zu beschäftigen – die Geldbußen für illegale Beschäftigung sind viel zu groß und das Risiko viel zu hoch.
Die Lösung heißt: die Tätigkeit des polnischen Handwerkers legalisieren lassen. Ich persönlich habe damit sehr gute Erfahrungen gemacht. Dabei sollte man aber unbedingt beachten, dass der polnische Handwerker nicht unter das deutsche Steuer- und Sozialversicherungssystem fällt, denn die Folge sind sehr hohe Betriebsausgaben und damit auch automatisch sehr hohe Preise für den deutschen Auftraggeber. Das ist momentan die hohe Kunst. Denn die gesamte deutsche Verwaltung legt den polnischen Handwerkern und Ich-AG´s Fallen, in die diese regelrecht hineinfallen und infolge dessen in absehbarer Zeit deutsche Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden nachzahlen müssen. Was das für den deutschen Auftraggeber im Hinblick auf die Kosten bedeutet, brauche ich nicht zu sagen.
Wenn man dagegen Bedarf nach einer ganzen Kolonne von polnischen Arbeitskräften hat, so heißt die Lösung: die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen eines Werkvertrages. Damit lassen sich in den meisten Branchen Arbeitskräfte einsetzen. Auch hier ist aber zu beachten, dass die deutsche Verwaltung die polnischen Arbeitskräfte ungern in der Bundesrepublik beschäftigt sehen will. Sie hat daher sehr strenge Kriterien dazu ausgearbeitet, ob die Leute im Rahmen eines (grundsätzlich arbeitserlaubnisfreien) Werkvertrages oder eines anderen (arbeitserlaubnispflichtigen) Vertrages eingesetzt werden. Diese Kriterien müssen in dem Werkvertrag unbedingt eingehalten werden, weil ansonsten die Gefahr besteht, dass die deutschen Behörden im Falle einer Betriebskontrolle beim deutschen Auftraggeber dessen Betrieb wegen des Verdachts illegaler Beschäftigung stilllegen. Dem muss durch frühzeitig vorgenommene gezielte Maßnahmen entgegengewirkt werden.
Darüber hinaus können polnische Arbeitskräfte vorübergehend in Deutschland eingesetzt werden, wenn die deutsche Firma, für die die Arbeitskräfte tätig werden sollen, eine Tochtergesellschaft in Polen hat. Außerdem gibt es noch weitere Möglichkeiten, polnische Arbeitskräfte vorübergehend in Deutschland einzusetzen, unter Umständen kann man von Polen selbst ein Haus bauen lassen.
Insgesamt bleibt festzustellen, dass es verschiedene Wege gibt, um trotz der bestehenden EU-Übergangsregelungen polnische Arbeitskräfte in Deutschland einzusetzen. Eine allgemeingültige Methode für sämtliche Fälle gibt es aber nicht. Vielmehr ist je nach Bedarf ein Modell zu wählen, das für die Bedürfnisse des Einzelfalles optimal passt.

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