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Polizeiübertretung in Polen: Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jacek Franek - Rechtsanwalt Polen - Anwalt Polen

Polizeiübertretung in Polen

polen-rundschau Nr 1 – Januar 2006, Seite 12 Druckversion/PDF

Vor kurzem fuhr ich mit meiner Frau von Warschau nach Lodz. Es war Abend. Die Straße war leer. Plötzlich sind wir von der Polizei angehalten worden. Die Polizisten warfen mir vor, ich wäre zu schnell gefahren und hätte zudem noch rechtswidriger weise ein anderes Fahrzeug überholt. Aber das stimmte überhaupt nicht! Ich bin nicht zu schnell gefahren und habe gar kein Auto überholt. Das habe ich der Polizei auch gesagt. Meine Frau, die des Polnischen mächtig ist, konnte das bezeugen. Die Polizei konnte dagegen keine Radarmessungen oder Fotos vorweisen. Der Polizist hat aber stur behauptet, dass ich ein Knöllchen in Höhe von 500 Zloty zahlen muss. Es war ersichtlich, dass es die Polizisten auf ein ausländisches Auto abgesehen hatten. Ich habe mich geweigert, zu zahlen. Daraufhin haben uns die Polizisten zur Wache mitgenommen. Dort ist es zunächst zu einer heftigen Diskussion gekommen, da ich weiterhin nicht zahlen wollte. Auf einmal wollte mich ein Polizist vom Tresen zur Sitzbank führen. Ich bin dabei gestolpert und fiel hin. Dabei habe ich den Polizisten mitgezogen und auch er ist hingefallen. Da ist mir sofort vorgeworfen worden, ich hätte den Polizisten tätlich angegriffen. Mir sind Handschellen angelegt und ich bin hinter Gitter gebracht worden. Meine Frau hat die ganze Nacht weinend auf der Wache verbracht. In der Früh hat uns die Polizei "großzügig" eröffnet, ich solle die Geldbuße in Höhe von 500 Zloty für die Autoraserei zahlen und sie würden dann den tätlichen Angriff auf den Polizisten unter den Tisch fallen lassen. Ansonsten würde gegen mich Anklage wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt erhoben und ich bliebe vorläufig in Haft. Nach der in der Zelle verbrachten Nacht wollte ich keinerlei Diskussion mehr mit der Polizei anfangen. Wir haben die Geldbuße bezahlt und wir sind davon gefahren. Wenn ich heute noch an die ganze Situation denke, da kocht mir das Blut. Was hätten wir in dieser Situation tun sollen? Können wir jetzt noch dagegen vorgehen?

Wie banal das sich auch anhören mag: Ihre Ehefrau hätte sofort einen Anwalt oder die Deutsche Botschaft – die einen Anwalt verständigt hätte – anrufen sollen. Die Polizei hätte Sie theoretisch darüber belehren müssen, dass Sie das Recht haben, einen Anwalt zu kontaktieren. Ich vermute aber, die Polizei hat das in Ihrem Falle nicht getan. Nun ja, leider erinnert das Verhalten der Polizei in vielen postkommunistischen Ländern, unter anderem auch in Polen, in vielerlei Fällen eher an eine südamerikanische Junta als an einen demokratischen Rechtsstaat – was auch Ihr Bespiel sehr deutlich zeigt. 

Wenn Sie einen Anwalt gehabt hätten, hätte er Ihnen Ihre verfassungsmäßigen Rechte erklärt. Im Einzelnen: Die Rechtslage ist dergestalt, dass jedermann nach der Verhaftung durch die Polizei erstens das Recht hat, die Angelegenheit mit seinem Anwalt zu besprechen, zweitens, dem Richter vorgeführt zu werden. Die Richtervorführung hat die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Verhaftung zum Ziel. Sie erfolgt aber nur auf eine Beschwerde gegen die Verhaftung hin, so dass, wenn der Betroffene keinen Anwalt hat und zusätzlich noch des Polnischen nicht mächtig ist, die Wahrnehmung seiner Rechte kaum möglich ist.

Wenn Ihr Anwalt den Antrag auf die Richtervorführung gestellt hätte, hätte Sie die Polizei unverzüglich, d.h. sofort, zum Gericht bringen müssen. Da hätten Sie ebenso unverzüglich einem Richter vorgeführt werden müssen. Die Gerichte sind in Polen nämlich so organisiert, dass immer, d.h. rund um die Uhr, auch in der Nacht, ein diensthabender Richter da sein muss. Meistens bleibt er nachts nicht im Gerichtsgebäude, sondern hat Bereitschaftsdienst zu Hause – er ist aber ständig telefonisch erreichbar und hat die Pflicht, im Bedarfsfalle sofort im Gericht zu erscheinen.

Der Richter hätte die Rechtmäßigkeit Ihrer Verhaftung geprüft, und wenn der von Ihnen geschilderte Sachverhalt tatsächlich stimmt, Ihre Freilassung angeordnet. Der Richter hätte auch über den Vorfall die Staatsanwaltschaft und die übergeordnete Polizeidienststelle in Kenntnis gesetzt – das ist eine gesetzliche Pflicht, von der der Richter nicht abweichen kann. Da wäre gegen die Polizisten vermutlich ein dienstliches Disziplinarverfahren eingeleitet worden.

Ob Sie jetzt noch etwas dagegen unternehmen können? Ich befürchte, in der Praxis sind Ihre Erfolgsaussichten äußerst gering. Alles was Sie in der Hand haben, ist ein Bußgeldbescheid wegen Autoraserei. Diesen haben Sie entgegengenommen, unterzeichnet und bezahlt. "Sie waren also mit dem Bußgeldbescheid einverstanden" wird man Ihnen sagen. "Das heißt, Sie haben sich tatsächlich rechtswidrig verhalten". Zwar ist auch noch die Zeugenaussage Ihrer Frau verfügbar. Aber auf der anderen Seite wird die ganze Polizeidienststelle das Gegenteil behaupten. Ich würde daher an Ihrer Stelle die Sache auf sich beruhen lassen.

Für die Zukunft kann ich Ihnen in solchen Fällen raten, sofort, aber auch sofort, den Anwalt anzurufen. Betrachten Sie dabei diesen Rat nicht als Selbstmarketing von mir, sondern als eine Notwendigkeit in der polnischen Realität.