- Abschluss, Änderung, Übergang und Beendigung des Arbeitsvertrages im Vergleich zum deutschen Recht
Zeitschrift für Rechtsvergleichung – Oktober 2000 - Absicherung des Darlehens
polen-rundschau – September 2004 - Alkohol am Steuer
polen-rundschau – Juni 2004 - Anbahnung des Arbeitsverhältnisses in Polen
polen-rundschau – Mai 2006 - Arbeitserlaubnis in Polen
polen-rundschau – März 2005 - Arbeitsplatzwechsel innerhalb Polens
polen-rundschau – April 2004 - Arztfehler in Polen
polen-rundschau – August 2004 - Aufenthaltsgenehmigung in Polen
polen-rundschau – April 2005 - Autokauf in Polen
polen-rundschau – Dezember 2006 - Autounfall in Polen
polen-rundschau – Juli 2006 - Baurecht Änderungen 2003
Wirtschaftsinformationen Polen – Juli 2003 - Beschäftigung von Ausländern in Polen
Wirtschaft und Recht in Osteuropa – März 1999 - Betrugshandlungen eines polnischen Geschäftsführers
polen-rundschau – Juni 2005 - Das Arbeitsrecht in Polen
Internationale Wirtschafts-Briefe – März 2000 - Der Zugang des Bürgers zum Recht
Polens Rechtsstaat am Vorabend des EU-Beitrits, Verlag Mohr Siebeck – Januar 2004 - Deutsch-polnische Eheschließung
polen-rundschau – März 2004 - Ebay Kauf
polen-rundschau – September 2005 - Einarbeitung polnischer Arbeitskräfte in Deutschland
polen-rundschau – Februar 2005 - Einsatz polnischer Arbeitskräfte in Deutschland
polen-rundschau – November 2004 - Entschädigungsklagen
polen_rundschau – Juli 2004 - Erbschaft in Polen
polen-rundschau – März 2006 - Forderungsdurchsetzung in Polen
polen-rundschau – November 2006 - Forderungsdurchsetzung in Polen
polen-rundschau – Oktober 2004 - Formerfordernisse nach polnischem Zivilrecht
Wirtschaft und Recht in Osteuropa – Juli 1999 - Geschäftsführerhaftung in Polen
polen-rundschau – Dezember 2005 - Gesellschafterbetrug
polen-rundschau – Juli 2005 - Immobilen - Masuren
polen-rundschau – Januar 2005 - Immobilienarten
polen-rundschau – Januar 2004 - Immobilienerwerb durch Ausländer in Polen
Wirtschaft und Recht in Osteuropa – September 1998 - Immobilienerwerb in Polen
Recht der Internationalen Wirtschaft – Februar 2004 - Immobilienerwerb in Polen
polen-rundschau – Mai 2004 - Immobilienerwerb in Polen - Ein Update
Recht der Internationalen Wirtschaft – November 2001 - Immobilienerwerb in Polen Teil I
Recht der Internationalen Wirtschaft – Februar 2000 - Immobilienerwerb in Polen Teil II
Recht der Internationalen Wirtschaft – März 2000 - Konzessionen und Genehmigungen für Wirtschaftstätigen in Polen
Wirtschaft und Recht in Osteuropa – November 1998 - Kredite und Kreditsicherheiten in Polen
Wirtschaft und Recht in Osteuropa – Januar 1999 - Kreditsicherheiten in Polen
polen-rundschau – Oktober 2006 - Kündigung eines Arbeitsnehmers in Polen
polen-rundschau – September 2006 - Langfristige Pacht-und Mietverträge
polen-rundschau – Dezember 2004 - Polizeiübertretung in Polen
polen-rundschau – Januar 2006 - Polnische Handwerker in Deutschland
polen-rundschau – August 2006 - Polnisches Handelsvertreterrecht
Recht der Internationalen Wirtschaft – Mai 2002 - Polnisches Handelsvertreterrecht und Vertragsgestaltung aus Sicht deutscher Hersteller
Internationale Wirtschafts-Briefe – Mai 1999 - Restructuring a Business in Europe 2003 _Chapter 10
– Januar 2003 - Saftlieferant
polen-rundschau – Februar 2006 - Stammkapitaleinzahlung
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polen-rundschau – November 2005 - Ungewollte Schwangerschaft
polen-rundschau – Juni 2006 - Warenvertrieb in Polen
polen-rundschau – Mai 2005
Polizeiübertretung in Polen: Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jacek Franek - Rechtsanwalt Polen - Anwalt Polen
Polizeiübertretung in Polen
polen-rundschau Nr 1 – Januar 2006, Seite 12 Druckversion/PDFVor kurzem fuhr ich mit meiner Frau von Warschau nach Lodz. Es war Abend. Die Straße war leer. Plötzlich sind wir von der Polizei angehalten worden. Die Polizisten warfen mir vor, ich wäre zu schnell gefahren und hätte zudem noch rechtswidriger weise ein anderes Fahrzeug überholt. Aber das stimmte überhaupt nicht! Ich bin nicht zu schnell gefahren und habe gar kein Auto überholt. Das habe ich der Polizei auch gesagt. Meine Frau, die des Polnischen mächtig ist, konnte das bezeugen. Die Polizei konnte dagegen keine Radarmessungen oder Fotos vorweisen. Der Polizist hat aber stur behauptet, dass ich ein Knöllchen in Höhe von 500 Zloty zahlen muss. Es war ersichtlich, dass es die Polizisten auf ein ausländisches Auto abgesehen hatten. Ich habe mich geweigert, zu zahlen. Daraufhin haben uns die Polizisten zur Wache mitgenommen. Dort ist es zunächst zu einer heftigen Diskussion gekommen, da ich weiterhin nicht zahlen wollte. Auf einmal wollte mich ein Polizist vom Tresen zur Sitzbank führen. Ich bin dabei gestolpert und fiel hin. Dabei habe ich den Polizisten mitgezogen und auch er ist hingefallen. Da ist mir sofort vorgeworfen worden, ich hätte den Polizisten tätlich angegriffen. Mir sind Handschellen angelegt und ich bin hinter Gitter gebracht worden. Meine Frau hat die ganze Nacht weinend auf der Wache verbracht. In der Früh hat uns die Polizei "großzügig" eröffnet, ich solle die Geldbuße in Höhe von 500 Zloty für die Autoraserei zahlen und sie würden dann den tätlichen Angriff auf den Polizisten unter den Tisch fallen lassen. Ansonsten würde gegen mich Anklage wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt erhoben und ich bliebe vorläufig in Haft. Nach der in der Zelle verbrachten Nacht wollte ich keinerlei Diskussion mehr mit der Polizei anfangen. Wir haben die Geldbuße bezahlt und wir sind davon gefahren. Wenn ich heute noch an die ganze Situation denke, da kocht mir das Blut. Was hätten wir in dieser Situation tun sollen? Können wir jetzt noch dagegen vorgehen?
Wie banal das sich auch anhören mag: Ihre Ehefrau hätte sofort einen Anwalt oder die Deutsche Botschaft – die einen Anwalt verständigt hätte – anrufen sollen. Die Polizei hätte Sie theoretisch darüber belehren müssen, dass Sie das Recht haben, einen Anwalt zu kontaktieren. Ich vermute aber, die Polizei hat das in Ihrem Falle nicht getan. Nun ja, leider erinnert das Verhalten der Polizei in vielen postkommunistischen Ländern, unter anderem auch in Polen, in vielerlei Fällen eher an eine südamerikanische Junta als an einen demokratischen Rechtsstaat – was auch Ihr Bespiel sehr deutlich zeigt.
Wenn Sie einen Anwalt gehabt hätten, hätte er Ihnen Ihre verfassungsmäßigen Rechte erklärt. Im Einzelnen: Die Rechtslage ist dergestalt, dass jedermann nach der Verhaftung durch die Polizei erstens das Recht hat, die Angelegenheit mit seinem Anwalt zu besprechen, zweitens, dem Richter vorgeführt zu werden. Die Richtervorführung hat die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Verhaftung zum Ziel. Sie erfolgt aber nur auf eine Beschwerde gegen die Verhaftung hin, so dass, wenn der Betroffene keinen Anwalt hat und zusätzlich noch des Polnischen nicht mächtig ist, die Wahrnehmung seiner Rechte kaum möglich ist.
Wenn Ihr Anwalt den Antrag auf die Richtervorführung gestellt hätte, hätte Sie die Polizei unverzüglich, d.h. sofort, zum Gericht bringen müssen. Da hätten Sie ebenso unverzüglich einem Richter vorgeführt werden müssen. Die Gerichte sind in Polen nämlich so organisiert, dass immer, d.h. rund um die Uhr, auch in der Nacht, ein diensthabender Richter da sein muss. Meistens bleibt er nachts nicht im Gerichtsgebäude, sondern hat Bereitschaftsdienst zu Hause – er ist aber ständig telefonisch erreichbar und hat die Pflicht, im Bedarfsfalle sofort im Gericht zu erscheinen.
Der Richter hätte die Rechtmäßigkeit Ihrer Verhaftung geprüft, und wenn der von Ihnen geschilderte Sachverhalt tatsächlich stimmt, Ihre Freilassung angeordnet. Der Richter hätte auch über den Vorfall die Staatsanwaltschaft und die übergeordnete Polizeidienststelle in Kenntnis gesetzt – das ist eine gesetzliche Pflicht, von der der Richter nicht abweichen kann. Da wäre gegen die Polizisten vermutlich ein dienstliches Disziplinarverfahren eingeleitet worden.
Ob Sie jetzt noch etwas dagegen unternehmen können? Ich befürchte, in der Praxis sind Ihre Erfolgsaussichten äußerst gering. Alles was Sie in der Hand haben, ist ein Bußgeldbescheid wegen Autoraserei. Diesen haben Sie entgegengenommen, unterzeichnet und bezahlt. "Sie waren also mit dem Bußgeldbescheid einverstanden" wird man Ihnen sagen. "Das heißt, Sie haben sich tatsächlich rechtswidrig verhalten". Zwar ist auch noch die Zeugenaussage Ihrer Frau verfügbar. Aber auf der anderen Seite wird die ganze Polizeidienststelle das Gegenteil behaupten. Ich würde daher an Ihrer Stelle die Sache auf sich beruhen lassen.
Für die Zukunft kann ich Ihnen in solchen Fällen raten, sofort, aber auch sofort, den Anwalt anzurufen. Betrachten Sie dabei diesen Rat nicht als Selbstmarketing von mir, sondern als eine Notwendigkeit in der polnischen Realität.

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