- Abschluss, Änderung, Übergang und Beendigung des Arbeitsvertrages im Vergleich zum deutschen Recht
Zeitschrift für Rechtsvergleichung – Oktober 2000 - Absicherung des Darlehens
polen-rundschau – September 2004 - Alkohol am Steuer
polen-rundschau – Juni 2004 - Anbahnung des Arbeitsverhältnisses in Polen
polen-rundschau – Mai 2006 - Arbeitserlaubnis in Polen
polen-rundschau – März 2005 - Arbeitsplatzwechsel innerhalb Polens
polen-rundschau – April 2004 - Arztfehler in Polen
polen-rundschau – August 2004 - Aufenthaltsgenehmigung in Polen
polen-rundschau – April 2005 - Autokauf in Polen
polen-rundschau – Dezember 2006 - Autounfall in Polen
polen-rundschau – Juli 2006 - Baurecht Änderungen 2003
Wirtschaftsinformationen Polen – Juli 2003 - Beschäftigung von Ausländern in Polen
Wirtschaft und Recht in Osteuropa – März 1999 - Betrugshandlungen eines polnischen Geschäftsführers
polen-rundschau – Juni 2005 - Das Arbeitsrecht in Polen
Internationale Wirtschafts-Briefe – März 2000 - Der Zugang des Bürgers zum Recht
Polens Rechtsstaat am Vorabend des EU-Beitrits, Verlag Mohr Siebeck – Januar 2004 - Deutsch-polnische Eheschließung
polen-rundschau – März 2004 - Ebay Kauf
polen-rundschau – September 2005 - Einarbeitung polnischer Arbeitskräfte in Deutschland
polen-rundschau – Februar 2005 - Einsatz polnischer Arbeitskräfte in Deutschland
polen-rundschau – November 2004 - Entschädigungsklagen
polen_rundschau – Juli 2004 - Erbschaft in Polen
polen-rundschau – März 2006 - Forderungsdurchsetzung in Polen
polen-rundschau – Oktober 2004 - Forderungsdurchsetzung in Polen
polen-rundschau – November 2006 - Formerfordernisse nach polnischem Zivilrecht
Wirtschaft und Recht in Osteuropa – Juli 1999 - Geschäftsführerhaftung in Polen
polen-rundschau – Dezember 2005 - Gesellschafterbetrug
polen-rundschau – Juli 2005 - Immobilen - Masuren
polen-rundschau – Januar 2005 - Immobilienarten
polen-rundschau – Januar 2004 - Immobilienerwerb durch Ausländer in Polen
Wirtschaft und Recht in Osteuropa – September 1998 - Immobilienerwerb in Polen
polen-rundschau – Mai 2004 - Immobilienerwerb in Polen
Recht der Internationalen Wirtschaft – Februar 2004 - Immobilienerwerb in Polen - Ein Update
Recht der Internationalen Wirtschaft – November 2001 - Immobilienerwerb in Polen Teil I
Recht der Internationalen Wirtschaft – Februar 2000 - Immobilienerwerb in Polen Teil II
Recht der Internationalen Wirtschaft – März 2000 - Konzessionen und Genehmigungen für Wirtschaftstätigen in Polen
Wirtschaft und Recht in Osteuropa – November 1998 - Kredite und Kreditsicherheiten in Polen
Wirtschaft und Recht in Osteuropa – Januar 1999 - Kreditsicherheiten in Polen
polen-rundschau – Oktober 2006 - Kündigung eines Arbeitsnehmers in Polen
polen-rundschau – September 2006 - Langfristige Pacht-und Mietverträge
polen-rundschau – Dezember 2004 - Polizeiübertretung in Polen
polen-rundschau – Januar 2006 - Polnische Handwerker in Deutschland
polen-rundschau – August 2006 - Polnisches Handelsvertreterrecht
Recht der Internationalen Wirtschaft – Mai 2002 - Polnisches Handelsvertreterrecht und Vertragsgestaltung aus Sicht deutscher Hersteller
Internationale Wirtschafts-Briefe – Mai 1999 - Restructuring a Business in Europe 2003 _Chapter 10
– Januar 2003 - Saftlieferant
polen-rundschau – Februar 2006 - Stammkapitaleinzahlung
polen-rundschau – Januar 2007 - Steuern in Polen
polen-rundschau – November 2005 - Ungewollte Schwangerschaft
polen-rundschau – Juni 2006 - Warenvertrieb in Polen
polen-rundschau – Mai 2005
Autounfall in Polen: Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jacek Franek - Rechtsanwalt Polen - Anwalt Polen
Autounfall in Polen
polen-rundschau Nr 7 – Juli 2006, Seite 4 Druckversion/PDFIch habe vor kurzem in Polen einen Autounfall gehabt. Unfallverursacher war ein polnischer Staatsangehörige. Er war bei dem polnischen Versicherungsunternehmen PZU versichert. Ich habe die Versicherung über meinen Anwalt in Deutschland aufgefordert, den Schaden zu liquidieren, aber sie hat auf die Schreiben des Anwalts überhaupt nicht reagiert. Wie sollte man jetzt vorgehen? Welche Schäden bekomme ich denn in Polen überhaupt ersetzt?
Ich darf erst ein mal eine generelle Bemerkung machen: Die polnischen Versicherer verhalten sich so wie die deutschen Versicherer es vor ca. zwanzig Jahren taten, d.h. sie stellen die Höhe eines jeden Schadensposten in Frage und hoffen, dass der Geschädigte die von der Versicherung vorgegebene Schadenshöhe akzeptiert und die Angelegenheit gerichtlich nicht einklagt. Und wenn der Geschädigte aus dem Ausland kommt, beruht die übliche Vorgehensweise darauf, erst gar nicht zu reagieren und darauf zu spekulieren, dass der ausländische Geschädigte, der möglicherweise der polnischen Sprache nicht mächtig ist, keinen Rechtsanwalt in Inland findet, der für ihn den Schaden liquidiert. Denn die Versicherungen wissen, dass ein ausländischer Anwalt, wie der von Ihnen eingeschaltete deutsche Anwalt, in Polen gerichtlich nicht vertreten darf, also letztlich völlig machtlos ist. Sie werden daher vermutlich nicht umhin kommen, einen polnischen Anwalt zu bemühen.
Was die einzelnen Schadensposten anbelangt, die Sie in Polen geltend machen können, sind in erster Linie natürlich die Reparaturkosten zu zurückzuerstatten. Es steht Ihnen allerdings frei, genauso wie in Deutschland, den Wagen nicht reparieren zu lassen und trotzdem die in einem Sachverständigengutachten geschätzten Reparaturkosten ersetzt zu verlangen (die sog. fiktive Schadensberechnung). Sie sollten aber das Sachverständigengutachten in Deutschland in Auftrag geben, da ein polnisches Gutachten von den deutschen Preisen und Standards möglicherweise abweichen kann.
Falls ein sog. wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt (d.h. die Reparaturkosten übersteigen den Wert des Wagens vor dem Unfall), bekommen Sie den sog. Wiederbeschaffungswert erstattet, müssen sich allerdings den Restwert des beschädigten Fahrzeugs anrechnen lassen.
Die Erstattung der Mietwagenkosten stellt sich in Polen problematisch dar. Es gibt nämlich einige Gerichtsurteile, die diese Kosten zubilligen, aber auch ein paar Urteile, die die Erstattung dieser Kosten ablehnen. Fest steht nur, dass Sie die Mietwagenkosten dann ersetzt bekommen, wenn der Wagen von Ihnen gewerblich genutzt wurde und zur Ausübung des Gewerbes tatsächlich erforderlich war. Die sog. fiktiven Mietwagenkosten, d.h. die nach der Preisliste anfallenden Kosten eines tatsächlich nicht in Anspruch genommenen Mietwagens, werden Sie überhaupt nicht ersetzt bekommen.
Sie können natürlich sämtliche Kosten medizinischer Betreuung geltend machen. Hierzu gehören auch die Kosten eines Rücktransportes nach Deutschland, falls Sie sich einer medizinischen Behandlung in Polen nicht unterziehen wollen.
Problematisch ist dagegen die Durchsetzung vom vernünftigen Schmerzensgeld. Dieses können Sie grundsätzlich nur dann zugesprochen bekommen, wenn die Verletzung so gravierend war, dass bei Ihnen von dem Versorgungsamt zumindest zeitweise ein Behinderungsgrad festgestellt worden ist. Aber langsam setzt sich in der Rechtsprechung die Erkenntnis durch, dass Schmerzensgeld auch bei kleineren Verletzungen zuzusprechen ist. Es gibt schon sogar einige Gerichtsentscheidungen, die besagen, dass die Höhe des Schmerzensgeldes nach dem am Wohnort des Geschädigten, d.h. in Deutschland, herrschenden Kriterien zu bemessen ist.
Die sog. pauschalen Kosten, mit denen in Deutschland die Porto-, Telefon-, Fax-, Kopien- und ähnlichen Kosten abgedeckt werden (in Deutschland üblicherweise ca. 20 EUR), werden in Polen nicht ohne weiteres zurückerstattet. Die Rechsprechung verlangt nämlich, dass Sie diese Ausgaben einzeln dokumentieren. Wenn Sie daher diese Aufwendungen ersetzt bekommen möchten, müssen Sie Quittungen für Porto- und Telefongebühren sowie für die Herstellung von Kopien vorlegen.
Die Kosten der Einschaltung eines Anwalts bekommen Sie, wenn Sie aus dem Ausland kommen, grundsätzlich zurückerstattet. Allerdings muss sich um die Kosten eines polnischen Anwaltes handeln. Die Kosten eines deutschen Anwaltes werden Sie dagegen nicht rückvergütet bekommen, mit der Begründung, dass deutsche Anwälte in Polen nicht vertreten dürfen und daher deren Kosten nicht erstattungsfähig sind.

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