- Abschluss, Änderung, Übergang und Beendigung des Arbeitsvertrages im Vergleich zum deutschen Recht
Zeitschrift für Rechtsvergleichung – Oktober 2000 - Absicherung des Darlehens
polen-rundschau – September 2004 - Alkohol am Steuer
polen-rundschau – Juni 2004 - Anbahnung des Arbeitsverhältnisses in Polen
polen-rundschau – Mai 2006 - Arbeitserlaubnis in Polen
polen-rundschau – März 2005 - Arbeitsplatzwechsel innerhalb Polens
polen-rundschau – April 2004 - Arztfehler in Polen
polen-rundschau – August 2004 - Aufenthaltsgenehmigung in Polen
polen-rundschau – April 2005 - Autokauf in Polen
polen-rundschau – Dezember 2006 - Autounfall in Polen
polen-rundschau – Juli 2006 - Baurecht Änderungen 2003
Wirtschaftsinformationen Polen – Juli 2003 - Beschäftigung von Ausländern in Polen
Wirtschaft und Recht in Osteuropa – März 1999 - Betrugshandlungen eines polnischen Geschäftsführers
polen-rundschau – Juni 2005 - Das Arbeitsrecht in Polen
Internationale Wirtschafts-Briefe – März 2000 - Der Zugang des Bürgers zum Recht
Polens Rechtsstaat am Vorabend des EU-Beitrits, Verlag Mohr Siebeck – Januar 2004 - Deutsch-polnische Eheschließung
polen-rundschau – März 2004 - Ebay Kauf
polen-rundschau – September 2005 - Einarbeitung polnischer Arbeitskräfte in Deutschland
polen-rundschau – Februar 2005 - Einsatz polnischer Arbeitskräfte in Deutschland
polen-rundschau – November 2004 - Entschädigungsklagen
polen_rundschau – Juli 2004 - Erbschaft in Polen
polen-rundschau – März 2006 - Forderungsdurchsetzung in Polen
polen-rundschau – November 2006 - Forderungsdurchsetzung in Polen
polen-rundschau – Oktober 2004 - Formerfordernisse nach polnischem Zivilrecht
Wirtschaft und Recht in Osteuropa – Juli 1999 - Geschäftsführerhaftung in Polen
polen-rundschau – Dezember 2005 - Gesellschafterbetrug
polen-rundschau – Juli 2005 - Immobilen - Masuren
polen-rundschau – Januar 2005 - Immobilienarten
polen-rundschau – Januar 2004 - Immobilienerwerb durch Ausländer in Polen
Wirtschaft und Recht in Osteuropa – September 1998 - Immobilienerwerb in Polen
Recht der Internationalen Wirtschaft – Februar 2004 - Immobilienerwerb in Polen
polen-rundschau – Mai 2004 - Immobilienerwerb in Polen - Ein Update
Recht der Internationalen Wirtschaft – November 2001 - Immobilienerwerb in Polen Teil I
Recht der Internationalen Wirtschaft – Februar 2000 - Immobilienerwerb in Polen Teil II
Recht der Internationalen Wirtschaft – März 2000 - Konzessionen und Genehmigungen für Wirtschaftstätigen in Polen
Wirtschaft und Recht in Osteuropa – November 1998 - Kredite und Kreditsicherheiten in Polen
Wirtschaft und Recht in Osteuropa – Januar 1999 - Kreditsicherheiten in Polen
polen-rundschau – Oktober 2006 - Kündigung eines Arbeitsnehmers in Polen
polen-rundschau – September 2006 - Langfristige Pacht-und Mietverträge
polen-rundschau – Dezember 2004 - Polizeiübertretung in Polen
polen-rundschau – Januar 2006 - Polnische Handwerker in Deutschland
polen-rundschau – August 2006 - Polnisches Handelsvertreterrecht
Recht der Internationalen Wirtschaft – Mai 2002 - Polnisches Handelsvertreterrecht und Vertragsgestaltung aus Sicht deutscher Hersteller
Internationale Wirtschafts-Briefe – Mai 1999 - Restructuring a Business in Europe 2003 _Chapter 10
– Januar 2003 - Saftlieferant
polen-rundschau – Februar 2006 - Stammkapitaleinzahlung
polen-rundschau – Januar 2007 - Steuern in Polen
polen-rundschau – November 2005 - Ungewollte Schwangerschaft
polen-rundschau – Juni 2006 - Warenvertrieb in Polen
polen-rundschau – Mai 2005
Warenvertrieb in Polen: Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jacek Franek - Rechtsanwalt Polen - Anwalt Polen
Warenvertrieb in Polen
polen-rundschau Nr 5 – Mai 2005, Seite 16 Druckversion/PDFWir sind Hersteller von Messgeräten und beabsichtigen, unsere Produkte auf dem polnischen Markt zu verkaufen. Welche Vertriebsstrukturen stehen uns in Polen zur Verfügung?
Erstens können Sie Ihre Produkte mit Hilfe eines Handelsvertreters (agent, przedstawiciel handlowy) vertreiben. Der Beruf des Handelsvertreters war in Polen noch vor 15 Jahren praktisch unbekannt, seitdem hat sich hierzulande aber einiges geändert, so dass Handelsvertreter auch hier fester Bestandteil der Vertriebsnetze geworden sind. Der Handelsvertreter ist ein Vermittler – er sucht für den Warenhersteller einen Käufer, der die Ware direkt vom Warenhersteller erwirbt. Der Warenvertrieb durch Handelsvertreter ist für den Produzenten insofern kostengünstig, als der Produzent die Provision des Handelsvertreters erst dann zahlen muss, wenn der Käufer die Ware tatsächlich gekauft und auch bezahlt hat. Die rechtliche Ausgestaltung ist ähnlich wie in Deutschland, da die Vorschriften über den Handelsvertreter auf einer EU-Richtlinie beruhen, die den Beruf des Handelsvertreters europaweit weitgehend vereinheitlicht hat. Aber Vorsicht, einige Unterschiede zum deutschen Handelsvertreterrecht sind dennoch vorhanden.
Der nächste klassische Umsatzmittler ist in Polen der Vertragshändler (dealer). Der Vertragshändler vermittelt nicht, wie der Handelsvertreter, zwischen dem Warenhersteller und dem Endabnehmer, sondern kauft die Ware vom Hersteller auf eigene Rechnung und verkauft sie an die Endabnehmer im eigenen Namen weiter. Man sagt, der Vertragshändler trage das Kredit- und das Absatzrisiko. Eine gesetzliche Rechtsgrundlage für den Beruf des Vertragshändlers existiert nicht, so dass sämtliche Fragen, die die Rechtsbeziehung zwischen dem Warenhersteller und dem Vertragshändler bestimmen, sehr detailliert in einem Vertragshändlervertrag geregelt werden sollten. Im Unterschied zum deutschen Recht, in dem auf die Rechtsbeziehung zwischen dem Warenhersteller und dem Vertragshändler manchmal diejenigen Vorschriften über den Handelsvertreter analog angewandt werden, die zum Schutz des Umsatzmittlers aufgestellt worden sind, ist in Polen derzeit solche Rechtspraxis nicht zu beobachten.
Neben diesen zwei klassischen Vertriebsmittler können Sie in Polen eine Vertriebsniederlassung eröffnen. Ihnen stehen hierbei verschiedene Rechtsformen zur Verfügung: Zum einen können Sie eine Repräsentanz (przedstawicielstwo) gründen. Die Repräsentanz ist vom deutschen Mutterunternehmen vollständig abhängig – sie führt keinen eigenen Namen, sonder tritt unter den Namen des Mutterunternehmens auf, darf kein Vermögen besitzen und hat keine eigenständige Buchführung. Die Repräsentanz darf nur Werbe- und Promotionsmaßnahmen unternehmen. Kaufverträge darf die Repräsentanz dagegen nicht abschließen – dies ist dem deutschen Mutterunternehmen vorbehalten.
Daneben können Sie eine Zweigniederlassung (oddział) Ihres deutschen Mutterunternehmens errichten. Die Zweigniederlassung ist im Vergleich zur Repräsentanz viel selbständiger: Sie tritt im Rechtsverkehr unter eigenem Namen auf, darf eigenes Vermögen besitzen und hat eine eigenständige Buchführung. Die Zweigniederlassung darf für das Mutterunternehmen nicht nur Werbung betreiben, sie darf vielmehr auch Verträge mit dem Warenkäufer schließen. Sie unterliegt der Eintragung in das Handelsregister und ist damit ein selbständiges Unternehmen. Da die Zweigniederlassung eigene Selbständigkeit aufweist, wird sie auch selbständig in Polen besteuert.
Darüber hinaus können Sie in Polen eine Tochtergesellschaft gründen. In der Regel gründet man eine GmbH (Sp. z o.o.), weil sie die kostengünstigste Variante ist. Für die Errichtung einer GmbH ist nämlich ein Stammkapital von nur 50.000. PLN (= ca. 12.500 €) notwendig (hingegen braucht man für die Gründung einer AG in Polen 500.000 PLN = ca. 125.000 €). Die GmbH ist in Polen ähnlich ausgestaltet wie in Deutschland: gehaftet wird nur mit dem Stammkapital, es ist ein Geschäftsführer als vertretungsberechtigtes Organ der Gesellschaft notwendig, und die wichtigsten Entscheidungen bleiben der Gesellschafterversammlung vorbehalten. Zur Gründung ist eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages erforderlich.

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